Prüfungsprogramm
Das Programm der Kyu-Prüfungsordnung vom 8. bis zum 1. Kyu.
Prüfungen vom 8. bis zum 3. Kyu werden von lizensierten Prüfern des jeweiligen Heimatvereins abgenommen.
Prüfungen zum 2. und 1. Kyu werden auf Kreisebene durch eine Prüfungskommission abgenommen, die vom Kreisprüfungsreferenten eingesetzt wird.
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